RECHTSANWALT PETER CONRADI

 

 

Herr Conradi studierte an der Justus-Liebig-Universität in Gießen und absolvierte sein Referendariat in Limburg an der Lahn. Vor seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft war er als freier Mitarbeiter einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei, sowie als Assessor für die Familienkasse Frankfurt am Main in der Bußgeld- und Strafsachenstelle tätig. Im Anschluss beriet er als Syndikusanwalt einen Unternehmensverbund aus der Automotivebranche. Vor Eröffnung seiner eigenen Kanzlei und Gründung von ADVEX - Das Rechtsberatungsnetzwerk war Herr Conradi Gesellschafter der Toprak & Partner Rechtsanwälte PartG.  Herr Conradi verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Verkehrsrecht, Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht.


Herr Conradi ist Mitglied im Oberhessischen Anwaltsverein, Deutschen Anwaltsverein, der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV und der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des DAV.


  

 

PRESSE- UND MEDIENBEITRÄGE: 


 


Opfervertretung im Fall eine Übergriffes auf ein Flüchtlingsheim in Forst. 

Herr Conradi vertrat die Interessen mehrerer eritreischer Migranten, die gemeinsam mit tschetschenischen Migranten in einer Flüchtlingsunterkunft in Forst untergebracht waren. Zwischen den beiden Gruppierungen kam es zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung, die aller Wahrscheinlichkeit nach  auf einen religiös motivierten Hintergrund zurückgeführt werden konnte. Aufgrund dieser Tatsache hat der Fall bundesweit für Aufsehen gesorgt und das mediale Interesse geweckt. Der Filmbeitrag wurde unter anderem vom bayrischen Rundfunk in entsprechenden Gremien der Bundesregierung vorgeführt um die Entscheidungsträger für die Problemstellung bei der Unterbringung von Flüchtlingen verschiedener Glaubensgemeinschaften in gemeinsamen Unterkünften zu sensibilisieren. 










 

Herr Conradi verteidigte eine der Angeklagten. Im Verlauf der Hauptverhandlung konnte letztlich nicht nachgewiesen werden, dass es sich bei dem streitgegenständlichen Smartphone um das Eigentum der Geschädigten handelte, womit eine Strafbarkeit wegen Raubes ausschied und der Vorwurf der Anklage nicht bestätigt werden konnte. Schließlich konnten auch die einzelnen Tatbeiträge der Beteiligten nicht endgültig aufgeklärt werden. Das Verfahren gegen seine Mandantin konnte ohne weitere Auflagen und Weisungen eingestellt werden.



 



Herr Conradi vertrat die Interessen eines Geschädigten. Die weitere Schadenswiedergutmachung wurde auf dem Zivilrechtsweg weiterverfolgt.






Herr Conradi verteidigte einen der Angeklagten. Im Verlauf der Hauptverhandlung konnte keiner der Angeklagten von den Betroffenen als Täter wiedererkannt werden. Das Gericht hat folgerichtig alle Angeklagten vom Anklagevorwurf freigesprochen.






Herr Conradi verteidigte den Angeklagten. Nach erfolgreich durchgeführtem Revisionsverfahren wurde die Sache zu neuen Entscheidung an das Landgericht Gießen zur neuen Entscheidung zurückverwiesen. Der Angeklagte hatte zwischenzeitlich eine zuvor erhaltene Haftstrafe aus einem vorhergehenden Urteil vollständig verbüßt. Im Rahmen der erneuten Verhandlung vor dem Landgericht Gießen konnte für den Angeklagten eine deutlich geringere Haftstrafe erwirkt werden, als sie ursprünglich von der zweiten großen Strafkammer ausgeurteilt wurde. Die Vollstreckung der Haftstrafe konnte zur Bewährung ausgesetzt werden.








Herr Conradi verteidigte die zweifache Mutter, die im Rahmen dieser familiären Tragödie von den Strafverfolgungsbehörden angeklagt wurde. Der Ausgang des Strafverfahrens ist in einem solchem Fall jedoch von untergeordneter Bedeutung, da die Betroffenen ihr ganzes Leben mit einer einzelnen Fehlentscheidung belastet haben. Das Amtsgericht Gießen erkannte jedoch vollkommen sachgerecht auf eine maßvolle Haftstrafe, deren Vollstreckung konsequenterweise zur Bewährung ausgesetzt wurde.






 
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